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Die Haus- und Familienpflege

Die Haus- und Familienpflege ist eine professionelle Hilfe für Familien und Alleinerziehende in akuten Not- und Belastungssituationen. Die Familienpflegerin unterstützt oder vertritt Mutter oder Vater (wenn er für die Familien- und Hausarbeit zuständig ist) bei der Weiterführung des Haushaltes. Sie hilft, den Familienalltag aufrechtzuerhalten, beschäftigt sich mit den Kindern, reagiert auf ihre Bedürfnisse und hilft bei den Hausaufgaben.

Die Familienpflegerin übernimmt auch die häusliche Pflege bei kranken oder behinderten Familienangehörigen. Die Familienpflegerin wird eingesetzt in Familien, mit einem oder mehreren Kindern unter 12 Jahren, in denen vorübergehende Hilfe notwendig ist, z.B. bei :

  • Krankenhaus- oder Kuraufenthalt eines Elternteils
  • akuter Erkrankung
  • Risikoschwangerschaft, Wochenpflege
  • besondere Belastungen durch chronische Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung
  • psychischen oder erzieherischen Belastungen
  • bei lebensbedrohenden Erkrankungen eines Elternteil

Die Familienpflegerin ist eine staatlich geprüfte und anerkannte Fachkraft mit hauswirtschaftlicher, pädagogischer
und sozialpflegerischer Qualifikation. Sie arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich in Kooperation mit der Familie.
Sie unterliegt der Schweigepflicht.

Wie bekommt man eine Familienpflegerin?

Sie lassen sich vom Arzt ein Attest über die medizinische Notwendigkeit einer Familienpflege ausstellen und stellen damit bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Familienpflege wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne.