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Qualität ist Pflicht !Nach den gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenverbände der Pflegekassen und der Träger von Pflegeeinrichtungen zur Qualität und zur Qualitätssicherung die in § 80 des SGB XI festgelegt sind, ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) verpflichtet, Qualitätsprüfungen in Pflegediensten durchzuführen. Unsere letzte turnusmäßige Überprüfung fand am 09. März 2005 statt. Im abschließenden Gespräch mit den Prüfern des MDK wurde uns eine gute Qualität der Pflege bescheinigt. Unsere Mitarbeiterin Frau Heike Wies ist seit 2004 als Qualitätsbeauftragte in unserer Sozialstation tätig. Ziel ist es, die bestmögliche Dienstleistung für unsere Kunden/-innen zu erbringen und steht somit auch im Mittelpunkt unseres Qualitätsmanagements. |




























